Unsere Philosophie

Beeidigungs-voraussetzung:

Baden-Württemberg 

Präsident des Landgerichts

http://www.landesrecht-bw.de/jportal

 

Beeidigte Dolmetscher & Übersetzer
für Gerichte, Notare, Behörden

Mit Qualifikationsnachweis:Die genaue Bezeichnung kann von Bundesland zu Bundesland variieren – allen gemeinsam ist jedoch, dass beeidigte Dolmetscher und Übersetzer in der Regel ihre besondere fachliche Befähigung und persönliche Eignung für die Sprachmittlung bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen haben und in den meisten Fällen eine quasi hoheitlich Aufgabe übernehmen. Sie sind daher immer kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen gesprochene oder geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen. Damit tragen sie in erheblichem Maße zur Wahrung der Rechte aller (Prozess-)Beteiligten bei.

Honorar & Konditionen

Honorarsätze: Stundensatz, Tagessatz auf Anfrage! Siehe auch Berufverband für Dozenten, Trainer, Coaches www.bdvt.de & www.businesstrainer.at

Grundlagen für die Preiskalkulation nach JVEG (ab 1. Januar 2021)

Für die zu berechnenden Sätze für Dolmetscher und Übersetzer ist das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich. Das Dolmetschhonorar liegt demnach einheitlich bei 85 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2021 wird nicht mehr zwischen Konsekutiv- und Simultandolmetschen unterschieden.

Die Zeilensätze für Übersetzungen werden nach Umfang abgerechnet; eine Normzeile (NZ) besteht aus 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und angefangene Zeilen werden als ganze Zeilen gerechnet. Die Preise variieren wie folgt:

JVEG - einfach, editierbar 1,80 € pro NZ nicht editierbar 1,95 € pro NZ JVEG - erschwert editierbar 1,95 €
pro NZ nicht editierbar 2,10 € pro NZ

§ 14 JVEG ermöglicht es den Behörden, mit den Dolmetschern und Übersetzern unter bestimmten Bedingungen Rahmenverträge abzuschließen. 
Es steht jedem frei, diese Rahmenverträge zu unterschreiben oder auch nicht.

Begriffsdefinition laut JVEG


editierbar: Dateiformate .txt, .rtf, .doc(x), .xls(x)

nicht editierbar: Dateiformate .pdf, .jpg; Papierform

einfach: normal verständliche Texte in Umgangs- oder Geschäftssprache

erschwert (mindestens ein Kriterium):
schwer lesbar (Handschrift, schlechte Kopie, Fax), Fachsprache (juristisch, medizinisch, technisch o.a.), Zeitdruck, andere Erschwernisse – oft auch in Kombination